Vermögensschadenhaftpflicht – wenn Ihr Rat Folgen hat
Ein Beratungsfehler, eine falsche Empfehlung – und Ihr Kunde erleidet einen finanziellen Schaden. Ohne Absicherung haften Sie persönlich. Ich prüfe für Sie, welcher Schutz zu Ihrer Tätigkeit passt.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht ist für alle Berufe unverzichtbar, die mit ihrer Beratung oder Dienstleistung finanzielle Entscheidungen anderer beeinflussen. Anders als die klassische Haftpflicht deckt sie reine Vermögensschäden – also finanzielle Verluste ohne körperliche oder sachliche Schäden. Ich prüfe für Sie, welche Berufshaftpflicht Ihre konkrete Tätigkeit wirklich absichert.
Beratung
Beratungsfehler absichern
Schutz wenn Ihre Empfehlung zu einem finanziellen Nachteil führt
Falsche Investitionsempfehlungen
Unvollständige Risikoaufklärung
Versäumte Fristen und Termine
Fehler
Falsche Empfehlungen gedeckt
Absicherung bei fehlerhaften Gutachten, Konzepten oder Berechnungen
Fehlerhafte Gutachten und Berichte
Falsche Kalkulationen und Planungen
Fehlerhafte Vertragsgestaltung
Ansprüche
Schadensersatzansprüche abwehren
Aktiver Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen gegen Sie
Übernahme der Anwaltskosten
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gerichtskosten mitversichert
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden über den tatsächlichen Schutz Ihrer Beratungstätigkeit.
Deckungssumme
Hoch genug?
Mindestens 1 Mio. € pro Schaden
Jahresmaximum beachten
Branchenspezifisch kalkulieren
Rückwärtsdeckung
Altfälle absichern
Schäden aus Vorjahren gedeckt
Nachhaftungsklausel prüfen
Auch nach Berufsende
Einschlüsse
Was ist gedeckt?
Mitarbeiter mitversichern
Subunternehmer einschließen
Datenschutzverstöße prüfen
Makler-Vorteil
Unabhängig für Sie
100+ Gesellschaften verglichen
Berufsspezifische Tarife
Betreuung im Schadenfall
FAQ
Häufige Fragen
Die Vermögensschaden-Haftpflicht ist ein Unterbereich der Berufshaftpflicht und deckt gezielt reine Vermögensschäden – also finanzielle Verluste ohne körperliche oder sachliche Schäden. Sie ist besonders wichtig für Berater, Makler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Berufe.
Ja, gerade als Freelancer haften Sie persönlich und unbegrenzt. Da keine GmbH-Struktur den Schaden auffangen kann, ist die Vermögensschaden-Haftpflicht für selbstständige Berater und Freiberufler besonders wichtig. Ich prüfe für Sie, welche Deckungssumme ausreicht.
Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entsteht – z. B. wenn ein Berater falsch kalkuliert und der Mandant dadurch Geld verliert. Diese Schäden sind in der normalen Betriebshaftpflicht nicht abgedeckt und erfordern eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht.
Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Immobilienmakler, Architekten und alle Berufe, bei denen Beratungsfehler direkt zu finanziellen Verlusten beim Kunden führen können. Für viele dieser Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ich prüfe, ob Sie in Ihrem Berufsfeld eine Pflichtversicherung benötigen.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum Vermögensschaden-Haftpflicht über mich?
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.
Unabhängige BeratungKein Vertrieb, kein Verkaufsdruck