Vermögensschaden­haftpflicht – wenn Ihr Rat Folgen hat

Ein Beratungsfehler, eine falsche Empfehlung – und Ihr Kunde erleidet einen finanziellen Schaden. Ohne Absicherung haften Sie persönlich. Ich prüfe für Sie, welcher Schutz zu Ihrer Tätigkeit passt.

Reine Vermögensschäden vollständig gedeckt
Beratungs- und Planungsfehler abgesichert
Unbegründete Ansprüche abgewehrt
0174 / 322 58 85
Daniel Eck – Ihr Versicherungsmakler

Die Vermögensschaden-Haftpflicht ist für alle Berufe unverzichtbar, die mit ihrer Beratung oder Dienstleistung finanzielle Entscheidungen anderer beeinflussen. Anders als die klassische Haftpflicht deckt sie reine Vermögensschäden – also finanzielle Verluste ohne körperliche oder sachliche Schäden. Ich prüfe für Sie, welche Berufshaftpflicht Ihre konkrete Tätigkeit wirklich absichert.

Beratungsgespräch mit Unterlagen
Beratung
Beratungsfehler absichern

Schutz wenn Ihre Empfehlung zu einem finanziellen Nachteil führt

  • Falsche Investitionsempfehlungen
  • Unvollständige Risikoaufklärung
  • Versäumte Fristen und Termine
Vertragsunterlagen und Dokumente prüfen
Fehler
Falsche Empfehlungen gedeckt

Absicherung bei fehlerhaften Gutachten, Konzepten oder Berechnungen

  • Fehlerhafte Gutachten und Berichte
  • Falsche Kalkulationen und Planungen
  • Fehlerhafte Vertragsgestaltung
Rechtliche Auseinandersetzung und Dokumente
Ansprüche
Schadensersatzansprüche abwehren

Aktiver Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen gegen Sie

  • Übernahme der Anwaltskosten
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Gerichtskosten mitversichert
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden über den tatsächlichen Schutz Ihrer Beratungstätigkeit.

Deckungssumme

Hoch genug?

  • Mindestens 1 Mio. € pro Schaden
  • Jahresmaximum beachten
  • Branchenspezifisch kalkulieren

Rückwärtsdeckung

Altfälle absichern

  • Schäden aus Vorjahren gedeckt
  • Nachhaftungsklausel prüfen
  • Auch nach Berufsende

Einschlüsse

Was ist gedeckt?

  • Mitarbeiter mitversichern
  • Subunternehmer einschließen
  • Datenschutzverstöße prüfen

Makler-Vorteil

Unabhängig für Sie

  • 100+ Gesellschaften verglichen
  • Berufsspezifische Tarife
  • Betreuung im Schadenfall

Häufige Fragen

Die Vermögensschaden-Haftpflicht ist ein Unterbereich der Berufshaftpflicht und deckt gezielt reine Vermögensschäden – also finanzielle Verluste ohne körperliche oder sachliche Schäden. Sie ist besonders wichtig für Berater, Makler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Berufe.
Ja, gerade als Freelancer haften Sie persönlich und unbegrenzt. Da keine GmbH-Struktur den Schaden auffangen kann, ist die Vermögensschaden-Haftpflicht für selbstständige Berater und Freiberufler besonders wichtig. Ich prüfe für Sie, welche Deckungssumme ausreicht.
Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entsteht – z. B. wenn ein Berater falsch kalkuliert und der Mandant dadurch Geld verliert. Diese Schäden sind in der normalen Betriebshaftpflicht nicht abgedeckt und erfordern eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht.
Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Immobilienmakler, Architekten und alle Berufe, bei denen Beratungsfehler direkt zu finanziellen Verlusten beim Kunden führen können. Für viele dieser Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ich prüfe, ob Sie in Ihrem Berufsfeld eine Pflichtversicherung benötigen.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Daniel Eck – Versicherungsmakler

Warum Vermögensschaden-Haftpflicht über mich?

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.

Unabhängige BeratungKein Vertrieb, kein Verkaufsdruck
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Betreuung im SchadenfallIch bin für Sie da
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