Riester-Rente –
Der Staat zahlt mit

Mit der Riester-Rente erhalten Sie bis zu 475 € staatliche Zulagen pro Jahr — plus 300 € pro Kind. Wer die Förderung richtig nutzt, baut damit eine solide Zusatzrente auf, bei der ein erheblicher Teil vom Staat kommt.

Bis zu 475 € staatliche Zulagen pro Jahr
300 € Kinderzulage pro förderfähiges Kind
Kostenlose Förderberechnung für Ihre Situation
0174 / 322 58 85
Daniel Eck – Ihr Versicherungsmakler

Die Riester-Rente ist die einzige private Altersvorsorge, bei der der Staat direkt Zulagen auf Ihr Konto überweist. Wer 4 % seines Bruttoeinkommens einzahlt, erhält die volle Grundzulage von 175 € — zuzüglich Kinderzulagen von 300 € pro Kind. Als unabhängiger Versicherungsmakler berechne ich Ihre individuelle Förderung und finde den Tarif, der Ihnen den größten Mehrwert bringt.

Familie – staatliche Förderung mit der Riester-Rente
Staatliche Förderung
Zulagen und Steuervorteile: Der Staat zahlt mit

Die Riester-Förderung besteht aus direkten Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen — beides zusammen macht Riester für Familien mit Kindern besonders attraktiv.

  • Grundzulage 175 € pro Person und Jahr (bei vollem Eigenbeitrag)
  • Kinderzulage 300 € pro Kind (ab Geburtsjahr 2008), 185 € für ältere
  • Steuerbonus zusätzlich über die Einkommensteuererklärung
  • Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig für Unter-25-Jährige
  • Günstigerprüfung — das Finanzamt wählt automatisch die beste Variante
Haus und Familie – Wohn-Riester für die Immobilie
Leistungen
Was zahlt die Riester-Rente?

Die Riester-Rente zahlt ab dem 62. Lebensjahr eine lebenslange monatliche Rente. Mindestens 70 % des angesparten Kapitals müssen als Rente ausgezahlt werden — bis zu 30 % können als Einmalbetrag entnommen werden.

  • Lebenslange Monatsrente ab dem 62. Lebensjahr
  • 30 % Einmalauszahlung zu Rentenbeginn steuerbegünstigt möglich
  • Beitragsgarantie — alle eingezahlten Beiträge inkl. Zulagen garantiert
  • Todesfallschutz während der Ansparphase wählbar
  • Wohn-Riester — Kapital für selbstgenutzte Immobilie entnehmbar
Eltern mit Kind – Riester-Rente für Familien
Zielgruppe
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Die Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit mehreren Kindern und für Personen mit niedrigem Einkommen — da die Zulagen relativ zum Eigenbeitrag besonders hoch sind.

  • Familien mit Kindern — Kinderzulagen maximieren die Förderquote
  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte — direkt förderberechtigt
  • Geringverdiener — Mindesteigenbeitrag nur 60 € / Jahr
  • Immobilienkäufer — Wohn-Riester als Finanzierungsbaustein
Wichtige Bausteine & Varianten
Diese Merkmale entscheiden, ob Riester für Sie die richtige Wahl ist.

Wohn-Riester

Förderung für die Immobilie

  • Gesamtes Riester-Guthaben für selbstgenutztes Wohneigentum entnehmbar
  • Auch für Tilgung von Riester-geförderten Immobilienkrediten nutzbar
  • Nachgelagerte Besteuerung über das Wohnförderkonto im Alter

Beitragsgarantie

Sicherheit im Alter

  • Alle eingezahlten Eigenbeiträge plus Zulagen sind zu Rentenbeginn garantiert
  • Kapitalverlust durch Marktentwicklung gesetzlich ausgeschlossen
  • Basis für sichere Planung der Altersversorgung

Steueroptimierung

Günstigerprüfung nutzen

  • Bis zu 2.100 € Beiträge als Sonderausgaben absetzbar
  • Finanzamt prüft automatisch: Zulage oder Steuerabzug — was ist günstiger?
  • Besonders vorteilhaft für Gutverdiener mit wenigen Kindern

Riester-Reform 2025

Aktuelle Entwicklungen

  • Bestehende Verträge bleiben vollständig förderfähig — kein Handlungsbedarf
  • Reform-Diskussion läuft — ich halte Sie über Änderungen informiert
  • Neue Verträge im Einzelfall prüfen — alternatives Produkt kann besser passen

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Auszubildende, Eltern in Elternzeit), Beamte sowie deren nicht berufstätige Ehepartner. Selbstständige sind grundsätzlich nicht förderberechtigt, außer sie zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Sie müssen mindestens 4 % Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen (abzüglich der Zulagen). Mindestens jedoch 60 € im Jahr (Sockelbetrag). Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen nur anteilig. Ich berechne für Sie genau den optimalen Eigenbeitrag.
Bei Arbeitslosigkeit bleibt der Riester-Vertrag bestehen. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, ist weiterhin förderberechtigt. Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen — das angesparte Kapital inkl. Zulagen bleibt vollständig erhalten. Zulagen für beitragsfreie Jahre entfallen allerdings.
Ja, aber dann müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (sogenannte schädliche Verwendung). Der Rückkaufswert kann dadurch deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Eine Kündigung ist meist nur im Notfall sinnvoll — eine Beitragsfreistellung ist die bessere Alternative.
Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert: Die Rentenzahlungen werden im Alter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Da dieser im Rentenalter in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben, ergibt sich trotz Besteuerung oft ein deutlicher Vorteil gegenüber unversteuerten Alternativen.
Daniel Eck – Versicherungsmakler

Riester-Rente: Lassen Sie Ihre persönliche Förderung berechnen

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Schmalkalden prüfe ich, ob Riester für Sie die richtige Wahl ist — und welcher Tarif Ihre staatliche Förderung optimal ausschöpft. Ich berechne Ihren Eigenbeitrag und die zu erwartenden Zulagen individuell.

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