Praxis­versicherung – Schutz für Heilberufe und Arztpraxen

Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und Heilpraktiker tragen besondere Verantwortung. Behandlungsfehlervorwürfe, Datenverlust oder Praxiseinbruch können existenzbedrohend sein. Ich prüfe für Sie den optimalen Schutz.

Berufshaftpflicht für Heilberufe
Praxisinventar und Geräte abgesichert
Datenschutz und Cyberrisiken
0174 / 322 58 85
Daniel Eck – Ihr Versicherungsmakler

Eine Arzt- oder Zahnarztpraxis ist gleichzeitig Heilbetrieb, Arbeitgeber und Dienstleister – mit spezifischen Haftungsrisiken, hochwertigem Inventar und sensiblen Patientendaten. Ich prüfe für Sie, welche Versicherungen Ihre Praxis wirklich schützen.

Arzt Untersuchung Patient
Haftpflicht
Berufshaftpflicht

Schutz gegen Schadenersatzansprüche aus der Behandlung von Patienten

  • Behandlungsfehlervorwürfe
  • Schäden durch Diagnose und Therapie
  • Anwalts- und Gerichtskosten
Arzt Praxis Klinik
Inventar
Praxisinventar & Geräte

Schutz für medizinische Geräte, Inventar und Einrichtung gegen alle wesentlichen Schäden

  • Röntgen-, Ultraschall- und Lasergeräte
  • Einbruch und Vandalismusschäden
  • Feuer und Leitungswasser
Röntgen Diagnostik Zahnarzt
Datenschutz
Patientendaten & Cyber

Schutz bei Datenpannen, DSGVO-Verstößen und Cyberangriffen auf die Praxissoftware

  • DSGVO-Bußgelder und Meldepflichten
  • Hackerangriff auf Praxisverwaltung
  • IT-Wiederherstellungskosten
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden, ob Ihre Praxis wirklich vollständig geschützt ist.

Heilberuf & Fachgebiet

Individuelle Deckung

  • Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker
  • Physiotherapeut, Ergotherapeut
  • Psychotherapeut, Hebamme

Betriebsunterbrechung

Praxisausfall absichern

  • Krankheitsbedingte Schließung
  • Sachschäden am Gebäude
  • Umsatzausfall abgesichert

Versicherungssumme

Ausreichend absichern

  • Mindest-Deckungssummen prüfen
  • Nachschäden und Regressforderungen
  • Ich prüfe die richtige Summe

Makler-Vorteil

Unabhängig für Sie

  • 100+ Gesellschaften verglichen
  • Praxispaket aus einer Hand
  • Laufende Betreuung inklusive

Häufige Fragen

Ja – als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt sind Sie gesetzlich zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Mindestdeckungssummen sind vorgeschrieben, reichen aber oft nicht aus. Ich prüfe, ob Ihre bestehende Police ausreichend ist oder nachgebessert werden sollte.
In der Regel sind angestellte Ärzte über die Praxishaftpflicht des Inhabers mitversichert, solange sie im Rahmen ihrer Anstellung handeln. Für Freiberufler oder Vertretungsärzte empfiehlt sich eine eigene Police. Das prüfe ich für Sie im Detail.
Bei Berufshaftpflichtversicherungen im Heilberufsbereich ist die Nachhaftung ein kritischer Punkt: Ansprüche aus Behandlungen können oft noch Jahre nach der Behandlung erhoben werden. Die meisten Versicherer bieten eine Nachhaftungsklausel, die Schäden aus der Behandlungszeit noch mehrere Jahre nach Praxisaufgabe deckt. Ich prüfe, ob Ihre Police ausreichend lange Nachhaftung enthält.
Ein Einbruch mit Diebstahl von Patientenakten oder Praxiscomputern löst sofortige Meldepflichten aus – gegenüber der Datenschutzbehörde und den betroffenen Patienten. Die Kosten für Benachrichtigungen, Rechtsberatung und mögliche DSGVO-Bußgelder können erheblich sein. Eine kombinierte Praxis- und Cyberversicherung deckt genau diese Szenarien ab.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Daniel Eck – Versicherungsmakler

Warum Praxisversicherung über mich?

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.

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