Kapitallebensversicherung –
Schutz & Kapitalaufbau

Die Kapitallebensversicherung verbindet lebenslangen Todesfallschutz mit garantiertem Kapitalaufbau. Altverträge aus den 1990er Jahren bieten oft einzigartige Garantiezinsen von 3,5–4 % — ein Schatz, den man kennen und hüten sollte.

Altverträge analysieren & optimal nutzen
Todesfallschutz + Kapitalaufbau kombiniert
Unabhängige Bewertung Ihrer bestehenden Police
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Daniel Eck – Ihr Versicherungsmakler

Die Kapitallebensversicherung galt Jahrzehnte lang als Klassiker der deutschen Altersvorsorge. Für Neuverträge ist sie heute kaum noch empfehlenswert — doch wer einen Altvertrag aus der Hochzinsphase besitzt, sollte ihn mit Bedacht behandeln. Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfe ich Ihre bestehende Police und zeige Ihnen, wie Sie das Maximum herausholen.

Familie – Todesfallschutz und Kapitalaufbau
Grundlagen
Todesfallschutz + Kapitalaufbau in einem

Die Kapitallebensversicherung hat zwei Kernfunktionen: Sie schützt die Familie im Todesfall des Versicherungsnehmers und baut gleichzeitig garantiertes Kapital für das Alter auf.

  • Todesfallleistung — vereinbarte Summe wird sofort fällig
  • Erlebensfallleistung — Auszahlung des Kapitals bei Vertragsende
  • Garantierter Rechnungszins — bei Altverträgen bis zu 4 %
  • Überschussbeteiligung — Gewinne des Versicherers fließen mit ein
  • Beitragsfreistellung und Anpassungen meist jederzeit möglich
Geld und Sicherheit – Kapitallebensversicherung Leistungen
Leistung
Was zahlt die Kapitallebensversicherung?

Die Auszahlung erfolgt entweder bei Vertragsablauf an den Versicherungsnehmer oder im Todesfall sofort an die Begünstigten — unabhängig vom Zeitpunkt des Todes.

  • Todesfallkapital — garantierte Summe sofort an Hinterbliebene
  • Erlebensfallkapital — angesparter Betrag plus Überschüsse
  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit optional einschließbar
  • Policendarlehen — Beleihung des Rückkaufswertes möglich
  • Nachlassplanung — Auszahlung außerhalb des Erbgangs möglich
Idee und Planung – wann ist KLV sinnvoll?
Wann sinnvoll?
Wann ist sie noch sinnvoll?

Für Neuabschlüsse lohnt sich die klassische KLV aufgrund des niedrigen Garantiezinses kaum noch. Bestehende Altverträge hingegen können hochwertige Kapitalanlagen sein, die man unbedingt behalten sollte.

  • Altverträge vor 2005 mit steuerfreier Auszahlung — nie kündigen!
  • Garantiezins bis 4 % — heute am Markt kaum reproduzierbar
  • Nachlassplanung — Bezugsberechtigung außerhalb des Erbrechts
  • Neuverträge — nur in Kombination mit echtem Todesfallschutz-Bedarf
  • Alternative prüfen — oft sind ETF-Depot + Risikolebensversicherung besser
Wichtige Bausteine & Tipps
Das sollten Sie über Ihre Kapitallebensversicherung wissen — besonders bei Altverträgen.

Altverträge nicht kündigen

Schatz erkennen und hüten

  • Verträge vor 2005: Auszahlung vollständig steuerfrei
  • Garantiezinsen von 3,5–4 % sind am heutigen Markt nicht mehr erhältlich
  • Bei Geldmangel: Beleihung oder Beitragsfreistellung statt Kündigung

Policendarlehen

Kapital nutzen ohne Kündigung

  • Bis zu 90 % des Rückkaufswertes als günstiges Darlehen entnehmbar
  • Vertrag läuft weiter — Garantiezins und Steuerfreiheit bleiben erhalten
  • Ideal für kurzfristigen Liquiditätsbedarf ohne Substanzverlust

Steuerliche 12/62-Regel

Hälftige Besteuerung nutzen

  • Verträge ab 2005: bei 12 Jahren Laufzeit + Auszahlung nach 62 nur 50 % der Erträge steuerpflichtig
  • Deutlicher Steuervorteil gegenüber klassischen Zinsanlagen
  • Gilt nur bei Einmalauszahlung, nicht bei Rentenzahlung

Kündigung vs. Alternativen

Vor Kündigung prüfen lassen

  • Kündigung = Rückkaufswert oft deutlich unter Einzahlungen in frühen Jahren
  • Alternative: Verkauf über Policenankäufer — oft 10–15 % mehr als Rückkaufswert
  • Ich prüfe Ihren Vertrag neutral und empfehle die beste Option

Häufige Fragen zur Kapitallebensversicherung

Für die meisten Menschen ist eine neue KLV heute nicht mehr empfehlenswert. Der aktuelle Garantiezins liegt bei nur 1,0 % — deutlich unter der Inflation. Wer Todesfallschutz braucht, ist mit einer günstigen Risikolebensversicherung besser bedient. Für den Kapitalaufbau eignen sich fondsgebundene Renten oder ETF-Sparpläne besser.
In den meisten Fällen: nein. Besonders Verträge vor 2005 sind steuerlich privilegiert und haben Garantiezinsen, die am Markt nicht mehr erreichbar sind. Bevor Sie kündigen, sollten Sie den Vertrag von einem unabhängigen Makler prüfen lassen. Beitragsfreistellung, Policendarlehen oder Policenverkauf sind oft die besseren Alternativen.
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung erhalten. Er liegt gerade in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, da Abschlusskosten bereits am Anfang verrechnet wurden. Erst gegen Ende der Laufzeit nähert sich der Rückkaufswert dem tatsächlichen Kapital an.
Verträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen und mindestens 12 Jahre geführt wurden, sind bei Auszahlung vollständig steuerfrei. Für Verträge ab 2005 gilt: Werden sie nach 12 Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt, sind nur 50 % des Ertrags steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren).
Bei vielen Tarifen können Todesfallsumme und Beitrag im Rahmen der Vertragsbedingungen angepasst werden. Eine Beitragsfreistellung reduziert auch die Todesfallleistung entsprechend. Für reinen Todesfallschutz ist eine separate Risikolebensversicherung flexibler und günstiger.
Daniel Eck – Versicherungsmakler

Ihr Altvertrag — ein Schatz, den es zu hüten gilt

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Schmalkalden prüfe ich Ihren Vertrag neutral und zeige Ihnen, ob Halten, Beleihung oder ein Verkauf die beste Option ist — ohne Interesse an einer Provision für einen Neuabschluss.

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