Ertragsausfallversicherung – wenn Einnahmen wegbrechen
Fällt ein wichtiger Lieferant aus, wird Ihr Kunde zahlungsunfähig oder ein externes Ereignis stoppt Ihren Betrieb – die Einnahmen bleiben aus, die Kosten laufen weiter. Ich prüfe für Sie, welcher Schutz Ihre Ertragslage wirklich absichert.
Die Ertragsausfallversicherung greift dort, wo Ihre eigene Sachversicherung endet: bei Einnahmeausfällen durch externe Ursachen. Wenn ein wichtiger Zulieferer ausfällt, ein Großkunde insolvent wird oder ein behördlich angeordneter Betriebsstopp Ihren Umsatz einbricht, sichert diese Versicherung Ihren Ertrag ab. Ich prüfe für Sie, welche Konstellationen in Ihrer Branche besonders relevant sind.
Umsatzausfall
Ertragsausfall durch Lieferant
Deckung bei Ertragseinbußen durch Ausfall externer Partner
Lieferantenausfall durch Brand oder Schaden
Entgangene Deckungsbeiträge
Fortlaufende Betriebskosten gedeckt
Kundenausfall
Forderungsausfall absichern
Schutz vor Ertragseinbruch bei Kundeninsolvenz
Ausfall von Schlüsselkunden
Unbezahlte Leistungen abgesichert
Überbrückung bis neuer Umsatz
Sonderrisiken
Behördliche Schließung
Absicherung bei behördlich angeordneten Betriebsstopps
Infektionsschutzgesetz-Schließungen
Behördliche Auflagen und Verbote
Umsatzausfall während Schließzeit
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden, ob Ihre Ertragslage im Ernstfall wirklich geschützt ist.
Auslösetatbestände
Was löst die Deckung aus?
Lieferantenausfall durch Sachschaden
Kundeninsolvenz
Behördliche Schließung optional
Versicherungssumme
Richtig kalkuliert
Jahresertrag als Bemessungsgrundlage
Haftzeit passend zur Branche
Regelmäßige Anpassung wichtig
Im Schadensfall
Keine Zeit verlieren
Sofortige Schadensmeldung
Betriebswirtschaftliche Unterlagen
Ich koordiniere alles für Sie
Makler-Vorteil
Unabhängig für Sie
100+ Gesellschaften verglichen
Kombination mit Sachversicherung
Laufende Betreuung inklusive
FAQ
Häufige Fragen
Beide Begriffe werden oft synonym verwendet. Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift primär bei eigenem Sachschaden. Die Ertragsausfallversicherung deckt zusätzlich externe Ursachen ab – zum Beispiel Ausfall eines wichtigen Lieferanten oder Kundeninsolvenz. Ich prüfe genau, welche Variante für Ihren Betrieb passt.
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Einige Anbieter schließen behördliche Schließungen explizit ein – zum Beispiel nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Klausel ist besonders für Gastronomie, Hotels und Veranstaltungsbetriebe relevant. Ich prüfe das für Sie im Vergleich.
Die Ertragsausfallversicherung erstattet den entgangenen Deckungsbeitrag – also den Umsatz abzüglich der variablen Kosten, die durch den Stillstand wegfallen. Fixe Kosten wie Miete, Gehälter und Kredite laufen weiter und werden mitabgedeckt. Ich prüfe für Sie, ob die Haftzeit und die Versicherungssumme zu Ihrem Betrieb passen.
Eine behördliche Schließung ist nur dann versichert, wenn sie direkt durch einen versicherten Sachschaden ausgelöst wurde – z. B. nach einem Brand. Allgemeine behördliche Maßnahmen oder Schließungen ohne Sachschadensbezug sind in der Standardpolice nicht enthalten. Es gibt jedoch spezielle Klauseln, die das abdecken können.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum Ertragsausfallversicherung über mich?
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