Ertragsausfall­versicherung – wenn Einnahmen wegbrechen

Fällt ein wichtiger Lieferant aus, wird Ihr Kunde zahlungsunfähig oder ein externes Ereignis stoppt Ihren Betrieb – die Einnahmen bleiben aus, die Kosten laufen weiter. Ich prüfe für Sie, welcher Schutz Ihre Ertragslage wirklich absichert.

Ertragsausfall durch externe Ereignisse gedeckt
Lieferanten- und Kundenausfall absicherbar
Laufende Betriebskosten weiter gedeckt
0174 / 322 58 85
Daniel Eck – Ihr Versicherungsmakler

Die Ertragsausfallversicherung greift dort, wo Ihre eigene Sachversicherung endet: bei Einnahmeausfällen durch externe Ursachen. Wenn ein wichtiger Zulieferer ausfällt, ein Großkunde insolvent wird oder ein behördlich angeordneter Betriebsstopp Ihren Umsatz einbricht, sichert diese Versicherung Ihren Ertrag ab. Ich prüfe für Sie, welche Konstellationen in Ihrer Branche besonders relevant sind.

Betrieblicher Ertragsausfall durch externe Ursache
Umsatzausfall
Ertragsausfall durch Lieferant

Deckung bei Ertragseinbußen durch Ausfall externer Partner

  • Lieferantenausfall durch Brand oder Schaden
  • Entgangene Deckungsbeiträge
  • Fortlaufende Betriebskosten gedeckt
Finanzielle Analyse Ertragsausfall
Kundenausfall
Forderungsausfall absichern

Schutz vor Ertragseinbruch bei Kundeninsolvenz

  • Ausfall von Schlüsselkunden
  • Unbezahlte Leistungen abgesichert
  • Überbrückung bis neuer Umsatz
Betriebliche Ertragsplanung und Absicherung
Sonderrisiken
Behördliche Schließung

Absicherung bei behördlich angeordneten Betriebsstopps

  • Infektionsschutzgesetz-Schließungen
  • Behördliche Auflagen und Verbote
  • Umsatzausfall während Schließzeit
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden, ob Ihre Ertragslage im Ernstfall wirklich geschützt ist.

Auslösetatbestände

Was löst die Deckung aus?

  • Lieferantenausfall durch Sachschaden
  • Kundeninsolvenz
  • Behördliche Schließung optional

Versicherungssumme

Richtig kalkuliert

  • Jahresertrag als Bemessungsgrundlage
  • Haftzeit passend zur Branche
  • Regelmäßige Anpassung wichtig

Im Schadensfall

Keine Zeit verlieren

  • Sofortige Schadensmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Unterlagen
  • Ich koordiniere alles für Sie

Makler-Vorteil

Unabhängig für Sie

  • 100+ Gesellschaften verglichen
  • Kombination mit Sachversicherung
  • Laufende Betreuung inklusive

Häufige Fragen

Beide Begriffe werden oft synonym verwendet. Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift primär bei eigenem Sachschaden. Die Ertragsausfallversicherung deckt zusätzlich externe Ursachen ab – zum Beispiel Ausfall eines wichtigen Lieferanten oder Kundeninsolvenz. Ich prüfe genau, welche Variante für Ihren Betrieb passt.
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Einige Anbieter schließen behördliche Schließungen explizit ein – zum Beispiel nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Klausel ist besonders für Gastronomie, Hotels und Veranstaltungsbetriebe relevant. Ich prüfe das für Sie im Vergleich.
Die Ertragsausfallversicherung erstattet den entgangenen Deckungsbeitrag – also den Umsatz abzüglich der variablen Kosten, die durch den Stillstand wegfallen. Fixe Kosten wie Miete, Gehälter und Kredite laufen weiter und werden mitabgedeckt. Ich prüfe für Sie, ob die Haftzeit und die Versicherungssumme zu Ihrem Betrieb passen.
Eine behördliche Schließung ist nur dann versichert, wenn sie direkt durch einen versicherten Sachschaden ausgelöst wurde – z. B. nach einem Brand. Allgemeine behördliche Maßnahmen oder Schließungen ohne Sachschadensbezug sind in der Standardpolice nicht enthalten. Es gibt jedoch spezielle Klauseln, die das abdecken können.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Daniel Eck – Versicherungsmakler

Warum Ertragsausfallversicherung über mich?

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.

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