D&O-Versicherung – Schutz für Geschäftsführer und Vorstände

Als Geschäftsführer oder Vorstand haften Sie persönlich und unbegrenzt für Managementfehler – auch mit Ihrem Privatvermögen. Ich prüfe für Sie, welche D&O-Versicherung Ihre persönliche Haftung wirklich absichert.

Persönliche Managerhaftung vollständig gedeckt
Innenhaftung gegenüber dem Unternehmen
Außenhaftung gegenüber Dritten abgesichert
0174 / 322 58 85
Daniel Eck – Ihr Versicherungsmakler

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor der persönlichen Haftung bei Managementfehlern. Nach deutschem Recht haften Führungspersönlichkeiten unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Ein einziger Fehler kann existenzbedrohend sein – ich prüfe für Sie, welcher D&O-Schutz zu Ihrer Position passt.

Geschäftsführer in Besprechung
Manager
Persönliche Managerhaftung

Schutz vor unbegrenzter persönlicher Haftung als Geschäftsführer oder Vorstand

  • Haftung mit Privatvermögen vermieden
  • Sorgfaltspflichtverletzungen gedeckt
  • Auch für GmbH-Geschäftsführer
Unternehmensführung und Strategie
Entscheidungen
Fehler der Geschäftsführung

Deckung bei fehlerhaften Unternehmensentscheidungen und strategischen Fehlern

  • Fehlhafte Investitionsentscheidungen
  • Verstöße gegen Compliance-Regeln
  • Falsche Risikoeinschätzungen
Gesellschafterversammlung und Ansprüche
Klagen
Gesellschafter- und Gläubigerklagen

Absicherung bei Klagen von Gesellschaftern, Aktionären oder Gläubigern

  • Innenhaftung gegenüber dem Unternehmen
  • Außenhaftung gegenüber Dritten
  • Insolvenzverwalter-Klagen gedeckt
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden über den tatsächlichen Schutz Ihrer Führungsposition.

Deckungssumme

Hoch genug?

  • Mindestens 1 Mio. € empfohlen
  • Umsatz des Unternehmens beachten
  • Strafrechtsschutz einschließen

Versicherte Personen

Wer ist gedeckt?

  • Geschäftsführer und Vorstände
  • Aufsichtsratsmitglieder
  • Leitende Angestellte mitversicherbar

Nachhaftung

Auch nach Ausscheiden?

  • Deckung nach Amtsende prüfen
  • Claims-made-Prinzip verstehen
  • Nachhaftungsklausel vereinbaren

Makler-Vorteil

Unabhängig für Sie

  • 100+ Gesellschaften verglichen
  • Branchentarife im Blick
  • Betreuung im Schadenfall

Häufige Fragen

Ja, unbedingt. GmbH-Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG persönlich und unbegrenzt für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft. Das Privatvermögen ist vollständig gefährdet. Die D&O-Versicherung ist für Geschäftsführer jeder Unternehmensform sinnvoll. Ich prüfe das für Sie.
Innenhaftung bedeutet, dass das Unternehmen selbst den Geschäftsführer in Regress nimmt – z.B. nach einer Insolvenz. Außenhaftung bezeichnet Ansprüche von Dritten (Gläubiger, Kunden, Behörden) direkt gegen den Manager. Eine gute D&O-Police deckt beides.
Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen gegen Ansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden. Die D&O-Versicherung schützt persönlich den Manager gegen Ansprüche, die direkt gegen ihn als Entscheidungsträger erhoben werden – also bei Managementfehlern, die zu Vermögensschäden führen. Beide Versicherungen haben völlig unterschiedliche Schutzrichtungen.
Ja – die sogenannte Innenhaftung ist ein wichtiger Deckungsbaustein der D&O-Versicherung. Das Unternehmen kann Schadensersatz vom eigenen Manager fordern, wenn dieser durch Fehlentscheidungen einen Schaden verursacht hat. Genau dieses Risiko ist in der Praxis besonders häufig – und wird von der D&O-Versicherung abgedeckt.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Daniel Eck – Versicherungsmakler

Warum D&O-Versicherung über mich?

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.

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