D&O-Versicherung – Schutz für Geschäftsführer und Vorstände
Als Geschäftsführer oder Vorstand haften Sie persönlich und unbegrenzt für Managementfehler – auch mit Ihrem Privatvermögen. Ich prüfe für Sie, welche D&O-Versicherung Ihre persönliche Haftung wirklich absichert.
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor der persönlichen Haftung bei Managementfehlern. Nach deutschem Recht haften Führungspersönlichkeiten unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Ein einziger Fehler kann existenzbedrohend sein – ich prüfe für Sie, welcher D&O-Schutz zu Ihrer Position passt.
Manager
Persönliche Managerhaftung
Schutz vor unbegrenzter persönlicher Haftung als Geschäftsführer oder Vorstand
Haftung mit Privatvermögen vermieden
Sorgfaltspflichtverletzungen gedeckt
Auch für GmbH-Geschäftsführer
Entscheidungen
Fehler der Geschäftsführung
Deckung bei fehlerhaften Unternehmensentscheidungen und strategischen Fehlern
Fehlhafte Investitionsentscheidungen
Verstöße gegen Compliance-Regeln
Falsche Risikoeinschätzungen
Klagen
Gesellschafter- und Gläubigerklagen
Absicherung bei Klagen von Gesellschaftern, Aktionären oder Gläubigern
Innenhaftung gegenüber dem Unternehmen
Außenhaftung gegenüber Dritten
Insolvenzverwalter-Klagen gedeckt
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden über den tatsächlichen Schutz Ihrer Führungsposition.
Deckungssumme
Hoch genug?
Mindestens 1 Mio. € empfohlen
Umsatz des Unternehmens beachten
Strafrechtsschutz einschließen
Versicherte Personen
Wer ist gedeckt?
Geschäftsführer und Vorstände
Aufsichtsratsmitglieder
Leitende Angestellte mitversicherbar
Nachhaftung
Auch nach Ausscheiden?
Deckung nach Amtsende prüfen
Claims-made-Prinzip verstehen
Nachhaftungsklausel vereinbaren
Makler-Vorteil
Unabhängig für Sie
100+ Gesellschaften verglichen
Branchentarife im Blick
Betreuung im Schadenfall
FAQ
Häufige Fragen
Ja, unbedingt. GmbH-Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG persönlich und unbegrenzt für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft. Das Privatvermögen ist vollständig gefährdet. Die D&O-Versicherung ist für Geschäftsführer jeder Unternehmensform sinnvoll. Ich prüfe das für Sie.
Innenhaftung bedeutet, dass das Unternehmen selbst den Geschäftsführer in Regress nimmt – z.B. nach einer Insolvenz. Außenhaftung bezeichnet Ansprüche von Dritten (Gläubiger, Kunden, Behörden) direkt gegen den Manager. Eine gute D&O-Police deckt beides.
Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen gegen Ansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden. Die D&O-Versicherung schützt persönlich den Manager gegen Ansprüche, die direkt gegen ihn als Entscheidungsträger erhoben werden – also bei Managementfehlern, die zu Vermögensschäden führen. Beide Versicherungen haben völlig unterschiedliche Schutzrichtungen.
Ja – die sogenannte Innenhaftung ist ein wichtiger Deckungsbaustein der D&O-Versicherung. Das Unternehmen kann Schadensersatz vom eigenen Manager fordern, wenn dieser durch Fehlentscheidungen einen Schaden verursacht hat. Genau dieses Risiko ist in der Praxis besonders häufig – und wird von der D&O-Versicherung abgedeckt.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum D&O-Versicherung über mich?
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