„Mein Auto ist doch versichert, passt schon.“ Das höre ich oft. Meistens stimmt es auch, denn versichert ist das Auto. Die Frage ist nur, ob zu einem fairen Preis und mit den Leistungen, die Sie im Ernstfall wirklich brauchen. Jetzt im Herbst ist der beste Moment, das zu prüfen, denn für die meisten Autofahrer gibt es einen wichtigen Stichtag: den 30. November.
Warum gerade der 30. November?
Die meisten KFZ-Verträge laufen auf das Kalenderjahr, also bis zum 31. Dezember, und die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Damit Sie zum 1. Januar wechseln können, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Abgeschickt reicht nicht, sie muss angekommen sein. Wer bis Ende November wartet, wird knapp. Wer den Termin verpasst, bleibt ein weiteres Jahr im alten Vertrag.
Ein kurzer Blick in Ihre Police lohnt sich trotzdem, denn nicht jeder Vertrag wird zum 1. Januar fällig. Wo Ihr Stichtag liegt, sehen wir gemeinsam schnell nach.
Was sich jedes Jahr ändert
Ihr Beitrag hängt nicht nur von Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. Typklasse und Regionalklasse werden regelmäßig neu eingestuft, und dazu kommen Tarifanpassungen der Versicherer. Ein Vertrag, der vor drei Jahren günstig war, muss es heute also nicht mehr sein. Umgekehrt bieten viele Versicherer inzwischen Leistungen an, die ältere Tarife gar nicht kennen.
Nicht nur auf den Preis schauen
Ein Vergleich ist mehr als die Suche nach dem günstigsten Beitrag. Ich schaue mit Ihnen vor allem auf diese Punkte:
- Die Deckungssumme in der Haftpflicht: Hier sollten Sie nicht sparen, denn Personenschäden können sehr teuer werden.
- Den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit: Er ist wichtig, wenn Sie zum Beispiel einmal eine rote Ampel übersehen.
- Die Werkstattbindung: Sie spart Beitrag, schränkt aber Ihre Werkstattwahl ein.
- Wildschäden: Gilt der Schutz nur für Haarwild oder für Tiere aller Art?
- Die Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung bei jüngeren Fahrzeugen.
- Rabattschutz und Schutzbrief.
Nicht jeder braucht alles. Sie sollten aber wissen, was Sie haben und was nicht.
Wechseln geht auch außerhalb des Stichtags
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich am Leistungsumfang etwas ändert, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, meist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. Auch nach einem Schadenfall oder beim Fahrzeugwechsel ist ein Wechsel möglich. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie dabei mit.
So einfach geht der Wechsel mit mir
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie die Tarife verschiedener Versicherer. Sie schicken mir Ihre aktuelle Police oder die letzte Beitragsrechnung, ich prüfe Beitrag und Leistungen und zeige Ihnen, ob sich ein Wechsel lohnt. Wenn ja, kümmere ich mich auch um die fristgerechte Kündigung. Wenn nein, sage ich Ihnen das genauso ehrlich.
Mein Tipp
Warten Sie nicht bis Ende November. Je früher wir vergleichen, desto entspannter läuft der Wechsel. Schreiben Sie mir einfach, dann schaue ich mir Ihren Vertrag an.