Kinder toben, probieren aus und machen Dinge kaputt – das gehört zum Großwerden dazu. Aber wer zahlt, wenn Ihr Kind das teure Smartphone der Nachbarin vom Tisch fegt? Die Antwort ist nicht so einfach, wie viele Eltern denken.
Deliktfähigkeit: Ab wann haften Kinder überhaupt?
Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich nicht deliktfähig. Das bedeutet: Sie können rechtlich nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden. Klingt erstmal gut – hat aber einen Haken. Wenn niemand haftet, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Und Sie als Eltern haften nur, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Im Straßenverkehr gilt sogar eine höhere Grenze: Hier sind Kinder erst ab 10 Jahren deliktfähig. Das heißt konkret: Ihr 8-jähriges Kind fährt mit dem Rad gegen ein parkendes Auto – ohne Aufsichtspflichtverletzung zahlt niemand. Außer Ihre Haftpflichtversicherung hat eine spezielle Klausel.
Die Sache mit der Aufsichtspflicht
Viele Eltern glauben, ihre Privathaftpflicht deckt automatisch alle Schäden der Kinder ab. Das stimmt so nicht. Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie tatsächlich haftbar sind. Bei kleinen Kindern muss Ihnen also eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden – sonst gibt es kein Geld für den Geschädigten.
Deshalb achte ich bei Verträgen auf die sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel. Mit dieser Erweiterung zahlt Ihre Versicherung auch dann, wenn rechtlich eigentlich niemand haftet. Das schützt die gute Nachbarschaft und Freundschaften – denn Streit um Geld belastet Beziehungen enorm.
Das prüfe ich bei jedem Familienvertrag
Nicht jede Haftpflichtversicherung ist gleich. Die Unterschiede stecken im Kleingedruckten, und genau da schaue ich für Sie hin. Eine günstige Police ohne wichtige Bausteine kann im Ernstfall teuer werden.
- Deliktunfähige Kinder mitversichert – mit ausreichender Summe (mindestens 10.000 Euro)
- Kinder in Ausbildung oder Studium bis zum Abschluss eingeschlossen
- Gefälligkeitsschäden abgedeckt (z.B. Kind hilft beim Nachbarn und beschädigt etwas)
- Schlüsselverlust für Kita, Schule oder Sportverein eingeschlossen
- Ausreichende Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal
- Keine versteckten Selbstbeteiligungen bei Schäden durch Kinder
Gerade bei wachsenden Familien ändert sich der Versicherungsbedarf regelmäßig. Ob Ihre aktuelle Police noch passt oder eine Anpassung sinnvoll ist – das schaue ich gerne gemeinsam mit Ihnen durch.