Wenn die Nachrichten mal wieder überschwemmte Straßen und vollgelaufene Keller zeigen, kommt bei vielen die Frage auf: Würde meine Versicherung das eigentlich bezahlen? Die ehrliche Antwort: Bei den meisten Verträgen nicht automatisch. Ich erlebe regelmäßig, dass Kunden erst nach einem Schaden merken, dass der entscheidende Baustein fehlt.
Hausrat und Wohngebäude – wo der Schutz aufhört
Die normale Hausratversicherung zahlt bei Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Was sie in der Regel nicht zahlt: Schäden durch Starkregen, der durchs Kellerfenster drückt, oder Hochwasser vom Fluss. Dafür brauchen Sie einen Zusatzbaustein – die sogenannte Elementarschadenversicherung.
Das Gleiche gilt für die Wohngebäudeversicherung. Ohne Elementarschutz bleiben Sie auf den Kosten für Trockenlegung, neue Böden und beschädigte Heizungsanlagen sitzen. Und das geht schnell in die Zehntausende.
Was die Elementarversicherung wirklich abdeckt
Mit dem Elementarbaustein sind Sie geschützt gegen Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen. Klingt erstmal umfassend – aber auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Anbietern.
Manche Versicherer schließen bestimmte Hochwassergebiete komplett aus oder verlangen dort deutlich höhere Beiträge. Andere zahlen nur, wenn eine Rückstauklappe eingebaut ist. Solche Details prüfe ich bei jedem Vertrag genau durch.
Die häufigsten Lücken, die ich in Verträgen finde
Viele Policen sind vor Jahren abgeschlossen worden, als Elementarschutz noch kein großes Thema war. Oder er wurde damals aus Kostengründen abgewählt. Das rächt sich bei einem Schaden bitter – denn nachträglich versichern, wenn das Wasser schon im Keller stand, geht natürlich nicht.
Auch unterschätzt wird der Zeitwert: Alte Verträge ersetzen oft nur den Zeitwert statt Neuwert. Bei einem 15 Jahre alten Sofa bekommen Sie dann vielleicht noch 200 Euro.
Das prüfe ich für Sie:
- Ist der Elementarbaustein in Hausrat und Gebäude enthalten?
- Welche Hochwasserzone gilt für Ihre Adresse – und was bedeutet das für den Schutz?
- Gibt es Ausschlüsse oder Auflagen wie Rückstauklappen?
- Sind die Versicherungssummen noch aktuell oder längst zu niedrig?
- Zahlt der Vertrag Neuwert oder nur Zeitwert?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Ein vollgelaufener Keller ist schon ärgerlich genug – da sollte wenigstens die Versicherung reibungslos funktionieren. Schicken Sie mir einfach Ihre aktuellen Unterlagen, dann schaue ich das in Ruhe für Sie durch.