Betriebsunterbrechungsversicherung – wenn der Betrieb stillsteht
Ein Brand, Wasserschaden oder Maschinenausfall kann den Betrieb wochen- oder monatelang lahmlegen. Die laufenden Kosten laufen weiter – der Umsatz nicht. Ich prüfe für Sie, wie hoch der tatsächliche Absicherungsbedarf ist.
Entgangener Umsatz und Gewinn abgesichert
Laufende Fixkosten während des Stillstands gedeckt
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist die logische Ergänzung zu jeder Sach- oder Maschinenversicherung. Während diese den materiellen Schaden ersetzt, sichert die Betriebsunterbrechungsversicherung den wirtschaftlichen Schaden ab – also den Umsatzausfall und die weiter laufenden Kosten. Ich prüfe für Sie, welche Haftzeit und Deckungssumme Ihr Betrieb benötigt.
Stillstand
Ertragsausfall absichern
Deckung des entgangenen Umsatzes während des Stillstands
Entgangener Betriebsgewinn
Fortlaufende Personalkosten
Miete und Finanzierungskosten
Fixkosten
Laufende Fixkosten
Absicherung der betrieblichen Fixkosten
Gehälter und Sozialabgaben
Versicherungsprämien und Gebühren
Leasingraten und Kredite
Wiederbetrieb
Überbrückung bis Wiederbetrieb
Finanzielle Sicherheit bis zur vollständigen Wiederherstellung
Haftzeit 6 bis 24 Monate wählbar
Mehrkosten für Notlösungen
Wiederanlaufkosten gedeckt
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden, ob Ihr Betrieb im Ernstfall wirklich überleben kann.
Versicherungsumfang
Was löst die Deckung aus?
Brand, Leitungswasser, Sturm
Maschinenbruch (Zusatzbaustein)
Behördliche Schließung optional
Versicherungssumme
Richtig kalkuliert
Jahresumsatz minus variable Kosten
Haftzeit passend zur Branche
Regelmäßige Anpassung wichtig
Im Schadensfall
Keine Zeit verlieren
Sofortige Schadensmeldung
Betriebswirtschaftliche Unterlagen
Ich koordiniere alles für Sie
Makler-Vorteil
Unabhängig für Sie
100+ Gesellschaften verglichen
Kombination mit Sachversicherung
Laufende Betreuung inklusive
FAQ
Häufige Fragen
Beide Begriffe werden oft synonym verwendet. Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift bei erzwungenem Stillstand infolge eines Sachschadens. Die Ertragsausfallversicherung ist davon abgeleitet und greift ebenso. Im Detail unterscheiden sich Tarife in Auslöser und Haftzeit. Ich prüfe das für Sie genau.
Die sogenannte Haftzeit bestimmt die maximale Entschädigungsdauer. Sie ist individuell wählbar – typischerweise 12 oder 24 Monate. Je komplexer Ihr Betrieb und länger mögliche Wiederherstellungszeiten, desto länger sollte die Haftzeit sein. Das besprechen wir gemeinsam.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet ab dem Zeitpunkt des Sachschadens, der den Betrieb stilllegt. Viele Versicherer vereinbaren eine Karenzzeit von ein bis drei Tagen, bevor die Leistung beginnt. Die Auszahlung erfolgt dann laufend, bis der Betrieb wieder normal arbeitet oder die Haftzeit endet. Im Ernstfall koordiniere ich alles für Sie.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet nur, wenn dem Betriebsstillstand ein versicherter Sachschaden zugrunde liegt – z. B. Feuer, Einbruch, Leitungswasserschaden oder Sturm. Reine Umsatzrückgänge ohne Sachschaden sind nicht versichert. Ich erkläre Ihnen genau, welche Auslöser in Ihrer Police enthalten sind.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum Betriebsunterbrechungsversicherung über mich?
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.
Unabhängige BeratungKein Vertrieb, kein Verkaufsdruck