Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung als Arbeitgeber-Benefit schützt Ihre Mitarbeiter und macht Sie zum attraktiveren Arbeitgeber. Ich prüfe das für Sie.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht im Ernstfall kaum aus, um den Lebensstandard zu halten. Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung einen echten Mehrwert bieten – steuerlich attraktiv, sozialabgabenbegünstigt und als Benefit, das im Wettbewerb um Fachkräfte überzeugt.
Absicherung
Arbeitskraft absichern
Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit – für alle Berufsgruppen und Beeinträchtigungen
Monatliche BU-Rente vereinbart
Leistet ab 50 % Berufsunfähigkeit
Alle Berufsgruppen versicherbar
Arbeitgeber
Arbeitgeberbeitrag
Steuerlich attraktive Lösung für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichzeitig
Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar
Mitarbeiterbindung stärken
Recruiting-Vorteil gegenüber Wettbewerb
Steuern
Steuervorteile nutzen
Sozialabgabenfreie Finanzierung über Direktversicherung oder Pensionskasse
Sozialabgabenfreie Förderung
Steuerlich begünstigt nach EStG § 3
Kombination mit bAV möglich
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden über die Qualität Ihrer betrieblichen BU-Versicherung.
BU-Definition
Was zählt als BU
50 %-Klausel prüfen
Abstrakten Verweis ausschließen
Nachversicherungsgarantie sichern
Rentenhöhe
Richtig kalkulieren
Nettogehalt als Basis
Laufende Fixkosten berücksichtigen
Dynamik vereinbaren
Gesundheitsprüfung
Vereinfacht möglich
Vereinfachte Prüfung für Gruppen
Annahmeerleichterungen nutzen
Ausschlüsse minimieren
Makler-Vorteil
Unabhängig für Sie
100+ Gesellschaften verglichen
Branchentarife im Blick
Betreuung im Leistungsfall
FAQ
Häufige Fragen
Bei der betrieblichen BU zahlt der Arbeitgeber die Beiträge (oder ein Teil davon) und kann diese als Betriebsausgabe absetzen. Die Finanzierung erfolgt über den Betrieb und ist sozialabgabenbegünstigt. Im Leistungsfall erhält der Arbeitnehmer die Rente – allerdings ist diese dann zu versteuern. Ich erläutere Ihnen die konkreten Unterschiede im Gespräch.
Nein, grundsätzlich können Sie auch nur bestimmte Mitarbeitergruppen versichern. Wichtig ist, dass die Gruppenbildung sachlich begründet ist (z.B. alle Vollzeitkräfte, alle Führungskräfte). Ich zeige Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.
Durch die Einbindung in das Betriebsverhältnis können Beiträge zur betrieblichen BU steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt gezahlt werden. Das senkt die Nettobelastung für Arbeitnehmer erheblich. Außerdem gibt es oft vereinfachte Gesundheitsprüfungen, die im Privatbereich nicht möglich wären.
Beides ist möglich – entweder als reiner Arbeitgeberbeitrag (zusätzlich zum Gehalt) oder als Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer. Kombinationen sind ebenfalls möglich. Als Arbeitgeber können Sie die betriebliche BU als attraktiven Benefit zur Mitarbeiterbindung einsetzen. Ich zeige Ihnen, welches Modell steuerlich am sinnvollsten ist.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum betriebliche BU über mich?
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.
Unabhängige BeratungKein Vertrieb, kein Verkaufsdruck