Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Vorsorge für Ihr Team
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern eine attraktive Zusatzrente ermöglichen – staatlich gefördert, steuerlich begünstigt und ein echtes Argument für Mitarbeiterbindung. Ich prüfe für Sie das passende bAV-Modell.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der attraktivsten Möglichkeiten, Mitarbeitern eine Zusatzrente zu bieten – und gleichzeitig als Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Seit 2019 sind Arbeitgeber bei Neuverträgen zur Weitergabe der Sozialabgabenersparnis verpflichtet. Ich prüfe für Sie, welches Durchführungsmodell zu Ihrem Betrieb passt und wie Sie das Optimum für Ihre Mitarbeiter herausholen.
Rente
Sicherer Ruhestand für Mitarbeiter
Zusatzrente on top zur gesetzlichen Rentenversicherung
Arbeitgeberzuschuss ab 15 % Pflicht
Mehrere Durchführungswege zur Wahl
Lebenslange Rentenleistung
Umwandlung
Entgeltumwandlung nutzen
Steuerfrei aus dem Bruttogehalt in die Altersvorsorge einzahlen
Bis zu 4 % der BBG steuerfrei
Sozialabgabenersparnis für beide Seiten
Flexible Beitragshöhe wählbar
Steuern
Steuerliche Förderung voll nutzen
Beiträge als Betriebsausgabe absetzen und staatliche Förderung nutzen
Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar
Riester-Förderung kombinierbar
Günstige Pauschalversteuerung möglich
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Punkte entscheiden über das beste bAV-Modell für Ihren Betrieb.
Durchführungsweg
Welches Modell passt?
Direktversicherung am häufigsten
Pensionskasse für größere Betriebe
Unterstützungskasse für Führungskräfte
Arbeitgeberzuschuss
Pflicht seit 2019
15 % Pflicht bei Entgeltumwandlung
Höherer Zuschuss steuerlich sinnvoll
Wettbewerbsvorteil bei Recruiting
Insolvenzschutz
Sicher auch im Krisenfall
PSV-Absicherung beachten
Modell mit Insolvenzsicherung wählen
Mitarbeiterrechte immer geschützt
Makler-Vorteil
Unabhängig für Sie
100+ Gesellschaften verglichen
Alle Durchführungswege im Blick
Betreuung im Schadenfall
FAQ
Häufige Fragen
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Teil seines Gehalts in eine Direktversicherung einzuzahlen (Entgeltumwandlung). Als Arbeitgeber müssen Sie das ermöglichen und seit 2019 einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten. Ich prüfe für Sie, wie Sie das am effizientesten umsetzen.
Nach einer Mindestbetriebszugehörigkeit von 3 Jahren sind die vom Arbeitgeber finanzierten Ansprüche unverfallbar – der Mitarbeiter behält sie also. Bei Entgeltumwandlung sind die Ansprüche sofort unverfallbar. Ich kläre mit Ihnen alle Details für Ihren Betrieb.
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die Direktversicherung der einfachste und beliebteste Weg. Ich erkläre Ihnen die Unterschiede und empfehle den Weg, der zu Ihrer Unternehmensstruktur passt.
Nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren und ab dem 21. Lebensjahr (Unverfallbarkeit) behält der Mitarbeiter seine erworbenen Ansprüche auch nach dem Austritt. Er kann die Police beitragsfrei stellen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Wahl des Durchführungswegs.
Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos. Als unabhängiger Versicherungsmakler erhalte ich eine Provision vom Versicherer – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Warum bAV über mich?
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie Angebote von über 100 Versicherern – kostenlos und ohne versteckte Kosten.
Unabhängige BeratungKein Vertrieb, kein Verkaufsdruck