Eine Kündigung durch den Arbeitgeber, Insolvenz des Unternehmens, ein auslaufender Vertrag – Jobverlust kann jeden treffen. Die private Arbeitslosigkeitsversicherung überbrückt die finanzielle Lücke, bis Sie wieder Fuß gefasst haben.

Die staatliche Arbeitslosenversicherung (ALG I) deckt in der Regel nur 60–67 % des letzten Nettoeinkommens – und das auch nur für eine begrenzte Zeit. Die private Arbeitslosigkeitsversicherung schließt diese Lücke und sichert Ihren Lebensstandard, bis Sie wieder eine neue Stelle gefunden haben.
Die private Arbeitslosigkeitsversicherung zahlt bei unfreiwilligem Jobverlust – also bei Kündigung durch den Arbeitgeber, Insolvenz oder Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers.
Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente für die vereinbarte Leistungsdauer – in der Regel 6 bis 24 Monate.
Besonders sinnvoll für Personen mit laufenden finanziellen Verpflichtungen – Kredit, Miete, Familie – die bei Jobverlust schnell unter Druck geraten würden.
Wann beginnt die Leistung?
Wann wird nicht gezahlt?
Wie lange wird gezahlt?
Kredit absichern
Die private Arbeitslosigkeitsversicherung ist ein Nischenprodukt mit vielen Einschränkungen. Ich erkläre Ihnen transparent, wann sie sinnvoll ist – und wann eine andere Absicherung besser passt.