Arbeitslosigkeits­versicherung –
Schutz bei unfreiwilligem Jobverlust

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber, Insolvenz des Unternehmens, ein auslaufender Vertrag – Jobverlust kann jeden treffen. Die private Arbeitslosigkeitsversicherung überbrückt die finanzielle Lücke, bis Sie wieder Fuß gefasst haben.

Überbrückung der Einkommenslücke
Ergänzung zum staatlichen ALG I
Persönliche Betreuung auch im Leistungsfall
0174 / 322 58 85
Daniel Eck – Ihr Versicherungsmakler

Die staatliche Arbeitslosenversicherung (ALG I) deckt in der Regel nur 60–67 % des letzten Nettoeinkommens – und das auch nur für eine begrenzte Zeit. Die private Arbeitslosigkeitsversicherung schließt diese Lücke und sichert Ihren Lebensstandard, bis Sie wieder eine neue Stelle gefunden haben.

Leerer Schreibtisch – Jobverlust absichern
Leistungsauslöser
Wann zahlt die Versicherung?

Die private Arbeitslosigkeitsversicherung zahlt bei unfreiwilligem Jobverlust – also bei Kündigung durch den Arbeitgeber, Insolvenz oder Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers.

  • Arbeitgeberkündigung – betriebsbedingt, personenbedingt
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Aufhebungsvertrag auf Arbeitgeberwunsch
  • Auslaufender Arbeitsvertrag in manchen Tarifen
  • Wartezeit je nach Tarif 3–6 Monate
Mann verlässt Büro mit Karton – Leistung bei Jobverlust
Leistung
Was zahlt die Versicherung?

Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente für die vereinbarte Leistungsdauer – in der Regel 6 bis 24 Monate.

  • Monatliche Rente zusätzlich zu ALG I
  • Leistungsdauer 6–24 Monate je nach Tarif
  • Frei verwendbar – Miete, Kredit, Lebensunterhalt
  • Unabhängig von der staatlichen Förderung
  • Kumulierbar mit anderen Leistungen
Angestellter im Büro – Arbeitslosigkeitsversicherung für Arbeitnehmer
Zielgruppe
Wer braucht diese Versicherung?

Besonders sinnvoll für Personen mit laufenden finanziellen Verpflichtungen – Kredit, Miete, Familie – die bei Jobverlust schnell unter Druck geraten würden.

  • Kreditnehmer – Immobilienkredite absichern
  • Alleinverdiener mit Familie
  • Berufseinsteiger in der Probezeit
  • Arbeitnehmer in unsicheren Branchen
  • Kombination mit anderen Vorsorge-Produkten
Worauf ich beim Vergleich achte
Diese Aspekte sind entscheidend für Ihren echten Schutz im Ernstfall.

Wartezeit & Karenzzeit

Wann beginnt die Leistung?

  • Wartezeit vor Versicherungsabschluss
  • Karenzzeit nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
  • Ich erkläre, was für Sie sinnvoll ist

Ausschlussgründe

Wann wird nicht gezahlt?

  • Eigenkündigung ist nicht versichert
  • Befristeter Vertrag oft ausgeschlossen
  • Ich prüfe Ausschlüsse im Vertrag

Leistungsdauer

Wie lange wird gezahlt?

  • 6 bis 24 Monate je nach Tarif
  • Wiederholungsleistung nach Neuanstellung
  • Ich finde den passenden Tarif für Sie

Kombination mit Kredit

Kredit absichern

  • Restschuldversicherung als Alternative
  • Arbeitslosigkeit als Kredit-Trigger
  • Ich berate zur optimalen Kombination

Häufige Fragen zur Arbeitslosigkeitsversicherung

Das staatliche Arbeitslosengeld I (ALG I) beträgt 60–67 % Ihres letzten Nettoeinkommens und wird für maximal 12–24 Monate gezahlt – abhängig von Ihren Beitragszeiten und Ihrem Alter. Die private Arbeitslosigkeitsversicherung ist eine freiwillige Ergänzung, die eine zusätzliche monatliche Leistung zahlt, um die verbleibende Einkommenslücke zu schließen. Sie ersetzt das ALG I nicht, sondern ergänzt es.
Die Versicherung zahlt in der Regel nicht bei: selbst veranlasster Kündigung, einvernehmlichem Aufhebungsvertrag auf eigenen Wunsch, Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens (fristlose Kündigung) oder bei vorher geplanter Arbeitslosigkeit. Außerdem gelten Wartezeiten – ich erkläre die Einschränkungen im Detail.
Die Leistungsdauer beträgt je nach Tarif zwischen 6 und 24 Monaten pro Leistungsfall. In manchen Tarifen gibt es auch eine Wiederholungsleistung: Nach einer erneuten Beschäftigungszeit können Sie erneut Leistungen in Anspruch nehmen.
Für klassische Selbstständige ist die private Arbeitslosigkeitsversicherung in der Regel nicht geeignet, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der kündigen kann. Es gibt jedoch spezielle Produkte für Selbstständige, die Einkommensverluste durch Auftragsausfall absichern. Sprechen Sie mich gerne an.
Nein – meine Beratung ist vollständig kostenlos. Als Versicherungsmakler erhalte ich eine Courtage direkt vom Versicherer, ohne Aufpreis für Sie.
Daniel Eck – Versicherungsmakler

Warum die Arbeitslosigkeitsversicherung über mich abschließen?

Die private Arbeitslosigkeitsversicherung ist ein Nischenprodukt mit vielen Einschränkungen. Ich erkläre Ihnen transparent, wann sie sinnvoll ist – und wann eine andere Absicherung besser passt.

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